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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
GPB 42. KW 2017; Montag, 23. Oktober 2017
Soll der Morbi-RSA Morbiditätsunterschiede zwischen den Kassen ausgleichen, oder soll er Krankenkassen anreizen, sich stärker in Versorgung und Prävention zu engagieren? Das Bundesversicherungsamt scheint der Ansicht zu sein, es gehe nur um den Ausgleich unterschiedlicher Morbiditätsrisiken, eine steuernde Funktion dagegen wird bestritten. Aber warum wurde der Morbi-RSA dann im Jahr 2009 mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz zusammen und damit gemeinsam mit einer deutlichen Stärkung der Selektivverträge eingeführt? Es solle angereizt und dürfe gerade nicht bestraft werden, hieß es damals, wenn eine Kasse sich mit einem guten Programm zur, sagen wir, Versorgung von Parkinsonkranken engagiere und daher den Wechsel von Parkinson-Patienten verkraften müsse. Genau das war der entscheidende Grund zur Einführung des Morbi-RSA! Alles andere wäre auch unsinnig gewesen, denn der bloße Ausgleich unterschiedlicher Risiken wurde bereits vorher durch den „ganz normalen“ Risikostrukturausgleich (RSA), der nach Alter, Geschlecht und Arbeitssituation adjustiert (und den es ja heute auch noch gibt), einigermaßen zielgenau geleistet. Der Morbi-RSA kann also nur den Wettbewerb der Kassen im Versorgungsgeschehen zum Ziel gehabt haben.
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