Gesundheitspolitischer Brief 29. April 2015

Gesundheitspolitischer Brief 29. April 2015

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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF

Wöchentlicher Nachrichtenüberblick zur deutschen Gesundheitspolitik

GPB 17. KW 2015; Montag, 27. April 2015

Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) macht landauf, landab mächtig Wirbel: in der Politik, in der Selbstverwaltungsbürokratie, bei ärztlichen Verbänden und in juristischen und wirtschaftlichen Beraterkreisen. Nur: bislang wird kein einziger Patient nach den neuen Regeln der ambulant/stationären Leistungsverschränkung behandelt. Möglicherweise ist das ein Grundproblem des politischen Gestaltungswillens nach dem Motto „Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss“: Besonders wenn man anschließend noch weitere Regulierungen durch die Länder oder die KVen zulässt, verteilt man die Aufgaben nicht nur auf einen, sondern gleich 16 oder 17 bürokratische Wasserköpfe (die dann gewissermaßen von einem „Bundeswasserkopf“ angeführt werden). Es mag ja ganz nett und im Prinzip auch richtig sein, regionalen Versorgungskonzepten und -kompetenzen Raum zu geben, aber in einem Gesundheitswesen, das fast schon pathologisch zur Überregulierung neigt, ist der Kampf gegen die Bürokratie-Hydra auf diese Weise kaum zu gewinnen. Im Gegenteil: Jeder Bundeskopf dieses Bürokratiemonsters zeugt nun automatisch 16 weitere Landesköpfe und quält damit genau diejenigen, die Versorgung tatsächlich gerne vorantreiben würden. Denn ob die (Selbst-)Verwaltungsbürokraten wirklich möchten, dass sich etwas bewegt, steht doch noch sehr dahin. Und selbst wenn: Zumeist reichen zwei bis drei umsetzungsunwillige Institutionen, um dem ganzen Prozess einen Stock zwischen die Speichen zu werfen (Stichwort „gematik“ – die „aus aktuellen Anlass“ ja auch mal wieder ein eigenes Editorial wert wäre).

Bei dem Versuch, Innovationen und „Bewegung“ bis auf die konkrete Versorgungsebene hinunterzukriegen, hat sich die Politik in den letzten Jahren und Jahrzehnten (ziemlich genau seit Erfindung der Integrierten Versorgung im Jahr 2000) an zwei Wegen abgearbeitet: entweder durch die Einrichtung von „Bypässen“ um die Selbstverwaltung herum – oder mit eigenen politischen Ideen, für die die Selbstverwaltungs-Beteiligten dann die Umsetzung ausformulieren sollten („…. regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie“). So richtig gefruchtet haben beide Wege nicht, aber vielleicht lag´s daran, dass eben das System grundsätzlich veränderungsunwillig ist. Den zehn Prozent Veränderungswilligen an der Basis ist damit allerdings wenig geholfen. Sie ribbeln sich mit individuellen Konzepten auf, und die Selbstverwaltung lässt sie dafür am ausgestreckten Arm verhungern.

PDF-DOWNLOAD:  GPBos17_KW_2015 (172 KB)

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