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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
GPB 19. KW 2018; Dienstag, den 15. Mai 2018
Man wird auch nach diesem Ärztetag den Eindruck nicht los, dass die Ärzteschaft Abwehrkämpfe führt und erst, wenn es gar nicht anders geht, bereit ist, sich neuen Entwicklungen widerwillig und nach langen Diskussionen zu stellen. Oder, wie mir mal ein gesundheitspolitischer Kollege sagte: „Ich habe nur deswegen noch ein Faxgerät, weil Ärzte das für ein modernes Kommunikationsmittel halten.“
Nun also fällt – zumindest in der Musterberufsordnung – das Fernbehandlungsverbot (mal sehen, was die einzelnen Landesärztekammern daraus machen). Wieder so ein Beschluss, der sich reaktiv und nach langen Diskussionen einer nicht mehr zu leugnenden Realität zu beugen scheint. Vorreiter war übrigens, wenn ich mich recht erinnere, eine Ersatzkasse (oder der damalige VDAK?), die schon zu Beginn den Integrierten Versorgung, also im Jahr 2003 oder so, einen IV-Vertrag zur telemedizinischen Überwachung und medikamentösen Justierung des Tremors bei Parkinson-Patienten erarbeitet hatte (was ist daraus übrigens geworden?). Auch hier: Kasseninitiative zum Aufbruch in neue Versorgungswelten. Unterstützt vielleicht von einzelnen Ärzten, aber sicher nicht von Ärztefunktionären und ihren Institutionen. Dort erschallen vielmehr regelmäßig Rufe nach mehr Geld. Das war’s dann in der Regel auch schon.
Und hier liegt vermutlich der Hund begraben: Wenn sich die verfasste Ärzteschaft mal intensiver und proaktiv um Versorgung und die sich kontinuierlich wandelnden Versorgungsparadigmen kümmern würde, dann gelänge es ihr vermutlich auch, sich gesundheitspolitisch wieder mehr Gehör zu verschaffen und jene Leitposition in der Gestaltung des Gesundheitswesens zurückzugewinnen, die ihr im Grunde auch zustünde – wenn sie sich nicht nur auf Jammern und Reagieren beschränken würde.
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