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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
GPB 20. KW 2018; Dienstag, den 22. Mai 2018
In der allgemeinen gesundheitspolitischen Begriffs- und Kompetenzverwirrung sorgt der Bundeshaushalt für erfrischende Klarheit: Der BMG-Etat beträgt rund 15,2 Mrd. Euro. Ach, so wenig? Ja, denn die rund 220 Mrd. GKV-Euro sind eben nicht irgendwelche „Staatsknete“, die freundliche Politiker der Bevölkerung zur Heilung oder Linderung von Krankheit zur Verfügung stellen, sondern es sind Beitragsgelder der Versicherten, die sich über ihre gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander solidarisch gegen ihr individuelles Krankheitsrisiko absichern. Das scheint manchmal unterzugehen, und Otto Normalbürger denkt ohnehin, dass wir ein staatliches Gesundheitssystem haben, in dem Politik über Wohl und Wehe der Versorgung entscheidet. Tut sie aber nicht. Sie setzt allenfalls den Rahmen, wie der dürftige staatliche Gesundheitshaushalt zeigt.
Interessant auch: Mehr als neunzig Prozent des BMG-Etas sind Mittel des Finanzministeriums aus dem so genannten „Bundeszuschuss“. Und auch das sind keineswegs Almosen, die ein gütiger Finanzminister der augenscheinlich notleidenden Gesetzlichen Krankenversicherung zusteckt, sondern dieser Zuschuss deckt exakt die Aufwendungen ab, die der Staat lange der GKV auf´s Auge gedrückt hat, obwohl es gar nicht ihre Aufgabe war – die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern beispielsweise. Sozialpolitisch gewünscht, aber eben keine Krankheit im engeren Sinne (außer in der Pubertät vielleicht…). Dass der damalige Gesundheitsminister Gröhe Anfang der letzten Legislaturperiode gönnerhaft glaubte, seinem Kollegen Schäuble einige Milliarden zur Verfügung stellen zu können, war also schon damals Unsinn. Der Bundeszuschuss ist keine Leistung nach Kassenlage.
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