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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
GPB 03. KW 2019; Montag, den 21. Januar 2019
Schnelle Termine für Patienten, sinkende Beiträge für Versicherte, mehr Pflegekräfte… – Der Hang zur „guten Schlagzeile“ ist der Politik Jens Spahns anzusehen. Das lässt sich nicht immer ohne Kollateralschäden bewerkstelligen, weswegen an dieser Stelle mal ein Thema angeregt werden soll, das Punkte an der Basis verspricht, ohne massiven Gegenwind von den Systembeteiligten befürchten zu lassen: Um die Barrierefreiheit in der ambulanten Versorgung ist es nach wie vor nicht eben gut bestellt.
Nun hat ein breites Bündnis von Sozialverbänden – nicht ganz ohne koordinierendes Zutun des von mir mit-geleiteten Vereins „MetaForum – Innovationen für mehr Gesundheit“ – ein Forderungspapier formuliert (S.15, Service-Datei 23), das sich nicht nur des Problems der Barrierefreiheit in der ambulanten Versorgung annimmt, sondern das auch Wege aufzeigt, wie die aktuelle Situation zu verbessern ist. Denn mit „einfach mal ne Rollstuhlrampe bauen“, ist es in den wenigsten Fällen getan.
Schon der Überblick über barrierefreie Versorgungsangebote ist schwer zu bekommen. Denn in der Regel beruhen diese Informationen (wenn sie denn verfügbar sind) ausschließlich auf Selbstauskünften, die vor Ort nicht überprüft wurden. Zudem ist der Begriffe der Barrierefreiheit für hilfesuchende Patienten deutlich zu undifferenziert. Schließlich haben Rollstuhlfahrer ganz andere Anforderungen an freie Zugänge zu medizinischen Leistungen als beispielweise Gehörlose. Notwendig wäre also zunächst ein differenziertes und überprüftes Verzeichnis von barrierefreien ambulanten Einrichtungen, das auch nach den unterschiedlichen Anforderungen an Barrierefreiheit differenziert.
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