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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
GPB 15. KW 2018; Mittwoch, den 17. April 2018
Buchstäblich seit Jahrzehnten versucht die Politik Innovationen – vor allem Struktur- und Prozessinnovationen – rascher an die Versorgungsbasis zu bringen. Zwei Wege bieten sich dabei an: Gemeinsam mit der Selbstverwaltung, also quasi durch sie hindurch (Beispiel elektronische Gesundheitskarte und Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung), oder ohne die Selbstverwaltung und damit an ihr vorbei (Beispiel Integrierte und Hausarztzentrierte Versorgung). Auf beiden Wegen sind die Ergebnisse bislang dürftig. Der Innovationsfonds ist der Versuch, beide Wege miteinander zu verknüpfen: Selektivvertragliche Kooperation der Akteure aus einem eigenen finanziellen Topf (wie bei der Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung), verbindliche Evaluation der Ergebnisse und dann ggf. verbindliche Wege zur Übernahme des neuen Versorgungsansatzes in die Regelversorgung.
Noch ist nicht erkennbar ob und wie dieser neue Ansatz sich bewährt, aber der Koalitionsvertrag verspricht, auf diesem Weg auf jeden Fall über die bisherige Begrenzung auf das Jahr 2019 hinaus weitergehen zu wollen. Mehr als sinnvoll ist es daher, die bisherigen Erkenntnisse zu einem Zwischenresümee zusammenzufassen und der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Der Bundesverband Managed Care (BMC) hat sich nun an einer solche Zwischenbilanz versucht.
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