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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
Wöchentlicher Nachrichtenüberblick zur deutschen Gesundheitspolitik
GPB 37. KW 2015; Montag, 14. September 2015
Normalerweise – so die gesundheitspolitische Lehrmeinung – ist ja ein Gesetz dann gut, wenn alle Beteiligten damit gleichermaßen unzufrieden sind. So gesehen müsste man sich um die Qualität des Krankenhausstrukturgesetzes keine Sorgen machen: Im Grund hat sich niemand im Rahmen der Bundestagsanhörung am Montag wirklich positiv zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. Leider ist die geplante Krankenhausreform aber trotz dieses Surrogatparameters kein wirklich großer Wurf geworden. Sie besteht im wesentlichen aus einer „Qualitätsbeschwörung“ (der Begriff wird im Gesetz mehr 200 mal genannt), erläutert aber nicht, was man sich eigentlich unter Qualität vorstellt, wie diese Qualität in den Krankenhausalltag (und in die Krankenhausvergütung) implementiert werden kann und – vor allem – wie eine zukünftige Finanzierung der Krankenhauslandschaft aussehen soll.
Damit beschreibt die Reform nicht etwa einen Weg in eine neue Versorgungslandschaft, sondern sie postuliert Standards (ohne sie zu definieren) und tut so, als ob sich allein dadurch zwangsläufig auch eine neue Struktur der Versorgung ergeben müsste. Sorry, aber das ist keine politische Gestaltung, die diesen Namen verdient. Es mag die Hoffnung geben, dass mit eine diffusen Rahmensetzung auch die richtigen Weichen gestellt werden, doch die Realität dürfte eher so aussehen, dass mit dem neuen Rahmen im Wesentlichen eine neue Selbstverwaltungs-Bürokratie ins Leben gerufen wird, die alles daran setzt, den Status Quo irgendwie zu halten und Veränderungen nicht zuzulassen. Will sagen: Die Krankenhausreform wird ein neues Selbstverwaltungs-Wettrüsten in Gang setzen, damit möglichst alles so bleibt, wie es ist. Nachdem sich also allmählich das IQTiG als neue Player im Berliner System etabliert, ist die Wette erlaubt, dass auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft ihre Raumkapazitäten in Berlin nochmal kräftig aufstocken wird, um diesem neuen „Gegner“ Paroli zu bieten. Damit wäre dann (ich nehme an etwa im Jahr 2017) die nächste Aufrüstungsrunde – erst GKV-Spitzenverband, dann KBV, dann GBA etc. – abgeschlossen, und die Politik kann sich überlegen, wie sie einen weiteren 10-Jahres-Zyklus der SelbstverwaltungsHochrüstung initiiert.
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