Gesundheitspolitischer Brief 10. Juni 2014

Gesundheitspolitischer Brief 10. Juni 2014

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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF

Wöchentlicher Nachrichtenüberblick zur deutschen Gesundheitspolitik

GPB 23. KW 2014; Dienstag, 10. Juni 2014

Sorry, aber das aktuelle Wettbewerbsbild, das Politik und Justiz offensichtlich von der gesetzlichen Krankenversicherung haben, ist völlig verdreht. Nicht nur, dass die jüngste GKVFinanzreform wieder ausschließlich den Preis der Krankenkasse in den Mittelpunkt rückt, sie wird dabei auch noch vom Landessozialgericht Hessen indirekt bestätigt, das dem Bundesversicherungsamt Recht gibt, wenn es eine (moderate) Ausweitung der Satzungsleistungen verbietet. Stattdessen soll der Patient bei seinem nächsten Krankenhausaufenthalt möglichst transparente Qualitätsberichte wälzen, um die für ihn geeignete stationäre Einrichtung auszuwählen. Ja, wo leben wir denn?

Darf an dieser Stelle und anlässlich dieser Verwirrungen vielleicht (mal wieder) klargestellt werden, wie die Kunden- und Wahlbeziehungen und die dafür gefundenen Parameter in der GKV eigentlich laufen? Also: Der Kunde von Ärzten und Krankenhäusern ist in der GKV nicht etwa der Patient (wie Bundesminister Herrmann Gröhe und zahlreiche andere Entscheider zu glauben scheinen), sondern die Krankenkasse. Sie „kauft“ für ihre Kunden (die Versicherten) treuhänderisch Leistungen, und deswegen sind es im wesentlichen auch die Krankenkassen, für die Qualitätsberichte geschrieben und veröffentlich werden müssen. Versicherte und Patienten sollen hier natürlich nicht dumm gehalten werden, aber die Vorstellung, der 75-jährige Senior habe sich mit den jeweiligen Qualitätspublikationen der umliegenden Krankenhäuser zu befassen, um nach dieser erbaulichen Lektüre das Endoprothese-Team seiner Wahl auszusuchen, ist doch wirklich grotesk. Ich möchte mich vielmehr als Versicherter in die Hand einer Krankenkasse begeben, die ihre Leistungen mit den besten Ärzten und Krankenhäusern in abgestimmten Versorgungskonzepten treuhänderisch für mich zusammenstellt und die dann vielleicht auch noch die eine oder andere Satzungsleistung oben drauf legt, um mir als Versicherten zu signalisieren, dass ich gerade im Behandlungsfall von meiner Kasse und ihren Partnern optimal betreut und beraten werde. Und ganz sicher will ich mir nicht mein eigenes ambulantes und stationäres Team zur Betreuung meines Diabetes oder meiner KHK individuell selbst zusammenstellen müssen. Dürfen ja, wenn ich möchte. Aber nicht müssen. Da wird die vielgerühmte „freie Arztwahl“ zum Zynismus

PDF-DOWNLOAD:  GPBos_23_KW_2014 (141 KB)

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