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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
GPB 09. KW 2019; Dienstag, den 05. März 2019
Man darf gespannt sein, wie lange die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger brauchen, um umzusetzen, was inzwischen nahezu alle Versorgungspraktiker von den Dächern pfeifen: Wir brauchen einen eigenständig bewirtschafteten Versorgungsbereich, der als Klammer zwischen „rein stationär“ und „rein ambulant“ dient. Dieses Feld der „Hybridversorgung“ ist vor allem angesichts des wachsenden Versorgungspotentials der ambulanten Versorgung dringend erforderlich. Immer mehr medizinische Leistungen lassen sich inzwischen ambulant oder mit maximal einer Übernachtung erbringen, die Vergütungsanreize jedoch lenken die Patienten mehr oder minder automatisch ins Krankenhaus, weil es dort für die jeweiligen Prozeduren mehr Euro gibt.
Nun macht sich auch die Barmer über dieses wachsende Versorgungsfeld Gedanken und fordert in einem 10-Punkte-Papier sich der Sache zügig anzunehmen. Wichtigster Punkt des Papier: Diese ambulant/stationäre Leistungsbereich muss mit Leistungsziffern hinterlegt und einheitlich vergütet werden. Die entsprechenden Leistungen müssen dann natürlich aus den Vergütungssystemen der ambulanten und der stationären Versorgung gestrichen werden, um Mengenausweitungen einen Riegel vorzuschieben.
Die Barmer-Idee allerdings, die gemeinsame Selbstverwaltung (sprich den GBA oder eine ähnliche, neue Institution) mit der näheren Definition dieses Bereiches zu beauftragen, wird kaum zum Erfolg führen. Sitzen doch genau dort „die Hüter der reinen Lehre“, die vor allem Interesse daran haben, dass eben dieser Bereich nicht entsteht. Das durften wir ja bei der „Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ nach §116b schon zur Genüge erleben.
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