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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
Wöchentlicher Nachrichtenüberblick zur deutschen Gesundheitspolitik
GPB 26.KW 2016; Montag, 4. Juli 2016
Rechtsaufsicht oder Fachaufsicht? Oder gar keine Aufsicht? – Mit einiger Verspätung hat auch die GKV-Selbstverwaltung gemerkt, dass es ihr mit den BMG-Eckpunkten zu einer „Stärkung der GKV-Selbstverwaltung“ an den Kragen geht. Eine ganz Reihe dieser nun geplanten Installierungen von Kontrollmechanismen zur Aufsicht über KBV, KZBV, GBA und GKV-Spitzenverband haben sich die Beteiligten (besonders deren ärztlicher Teil) selbst zuzuschreiben. Klar, Politik funktioniert nicht so, aber vielleicht könnte man die entsprechenden Überwachungsmechanismen sogar nur vorübergehend installieren, wenn die ärztlichen Funktionäre dann den Schuss gehört haben. Man wird ja mal träumen dürfen…
Eine grundsätzliche Frage ist und bleibt allerdings ungelöst: Wenn es denn schon eine Aufsicht für die Selbstverwaltung in der GKV gibt und geben muss, dann werden wir uns irgendwann auch nochmal vertieft darüber Gedanken machen müssen, ob es sich dabei um eine ausschließliche Rechts- oder auch um eine Fachaufsicht handeln sollte. Warum? Einfach weil ́s nicht nur um eine effiziente Patientenversorgung, sondern auch um viel Geld geht, und weil man sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren kann, dass nicht immer nur Versorgungsgründe bei einer Entscheidung der GKV-Selbstverwaltung den Ausschlag gegeben haben. Kleines Beispiel gefällig: Auf meine unschuldige Frage an einen Funktionär eines Facharztverbandes, warum er sich nicht für die Erstattungsfähigkeit eines von ihm sehr gelobten Medizinproduktes einsetze, bekam ich beispielsweise zu hören: „Das würde ich nicht überleben, das läuft als IGeL wie Sau!“… Noch Fragen? Ich könnte jedenfalls nahezu beliebig weitere Beispiele zitieren, in denen keineswegs medizinische Gründe für die eine oder andere Entscheidung in der Selbstverwaltung den Ausschlag gegeben haben. Und durchaus nicht immer lässt es die Stimmenverteilung zu, dass Versorgungsvernunft sich jeweils im Einzelfall durchsetzt.
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