Gesundheitspolitischer Brief 02. Mai 2016

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Gesundheitspolitischer Brief 02. Mai 2016

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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF

Wöchentlicher Nachrichtenüberblick zur deutschen Gesundheitspolitik

GPB 17.KW 2016; Montag, 02. Mai 2016

Immer deutlicher wird sichtbar, dass die Altenpflege einen elementaren Bestandteil der Gesundheitsversorgung darstellt. Leider nicht nur im Guten, wie die jüngste Entwicklung zeigt. Denn der Pflegeskandal (bei dessen jetzigen Enthüllungen es sich allenfalls um die Spitze des Eisbergs handeln dürfte) macht deutlich, dass auch für die Pflege ein Antikorruptionsgesetz eine durchaus sinnvolle Sache sein dürfte. Unrühmlich zwar, aber auch hier sind die Übergänge zwischen Gesundheit und Pflege (also zwischen SGB V und SGB IX) inzwischen ausgesprochen fließend.

Auf der anderen Seite soll und muss die Altenpflege zukünftig jedoch tatsächlich deutlich besser in die Versorgung eingebunden werden. Es ist beispielsweise absolut widersinnig, wenn Apotheken buchstäblich kiloweise Arzneimittel in die Pflegeheim kippen, um sie dort von Pflegekräften in mühsamer Handarbeit in patienten-individuelle Schächtelchen umfüllenzu lassen, während andererseits die Pflegekräfte nicht in ein digitales System zu Arzneimitteltherapiesicherheit eingebunden werden können, weil sie nicht entsprechend mit der SGB-V-Welt des Gesundheitssystems vernetzt und mit elektronischen Heilberufeausweisen ausgestattet werden. Auch der berühmte „Kompressionsstrumpf-Paragraph“ zeigt, dass eine juristische Schnittstelle zwischen den beiden Sozialgesetzbüchern nicht sachgerecht ist undkeineswegs der Realität der Patientenversorgung entspricht. Es mag in der politischen Realität und in der historischen Rückschau richtig gewesen sein, einen eigenen Pflege-Teil erstmal unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Feld der Gesundheit zu etablieren, in den letzten 20 Jahren hat sich aber dieses Leistungsfeld durchaus selbstbewusst etablieren können, und niemand braucht mehr ein geschütztes eigenes SGB-Refugium, um das Feld der Altenpflege in seiner Autonomie zu schützen. Am allerwenigsten Patienten und Pflegebedürftige (die eben keine voneinander getrennte und trennbare Gruppe sind).

PDF-DOWNLOAD:  GPBoS_17.KW_2016 (131 KB)

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