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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
Wöchentlicher Nachrichtenüberblick zur deutschen Gesundheitspolitik
GPB 21.KW 2016; Montag, 30. Mai 2016
Dass die Versicherten am Beitrag einer Krankenkasse ablesen könnten, ob die Kasse gut wirtschaftet und gute Versorgungskonzepte anbietet, hat vermutlich nicht mal Ulla Schmidt selbst geglaubt, als sie diese Mär zur Legitimierung des Zusatzbeitragskonzepts in die Welt gesetzt hat. Inzwischen frickeln wir schon in der dritten Legislaturperiode an dieser Baustelle herum, und es wird nicht besser.
Was wir aber sehen: Dass mit der enormen Hebelwirkung der Zusatzbeiträge (nach welchem Konzept auch immer) sich nicht nur die Versichertenströme verschieben, sondern sich in dieser Folge zwangläufig auch die Politik der Krankenkassen ändert. Wenn ́s so wäre, wie Ulla Schmidt das ihrerzeit behauptet hat (und wie es seitdem alle ihre Nachfolger nachbeten), dann wäre dagegen ja gar nichts zu sagen. Nur: Wir wissen inzwischen, dass der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse nahezu nichts mit der Wirtschafts- und Versorgungskompetenz ihres Managements zu tun hat. Deutlichster Beweise ist die Analyse der Relation zwischen Verwaltungs- und Leistungsausgaben. Dort liegen Krankenkassen mit den höchsten Verwaltungsausgaben ganz oben, die beim Zusatzbeitrag zu den günstigsten zählen, während eine Reihe von Kassen, die schon seit Jahren für ihre günstigen Verwaltungsausgaben bekannt sind, stets in Gefahr stehen, die Zusatzbeitragshürde zu reißen. Das kann ja im Grunde nicht so ganz stimmen, und diese Form von Verwaltungs-Subvention entspricht auch sicherlich nicht der Intention des Gesetzgebers. Dass jetzt trotzdem kurzerhand rückwirkend für Recht erklärt wird, was in den Augen des Landessozialgerichts Niedersachsen in der Finanzierungssystematik der Krankenkassen nicht rechtens gewesen ist, macht die Sache nicht besser. Und durch die Zinspolitik der europäischen Zentralbank wird die Sache nun noch zusätzlich mit versorgungsfremden Parametern angereichert. Denn jetzt werden Kassen mit Negativzinsen bestraft, die Geld auf der hohen Kante haben. Dieser „Logik“ nun wieder ausweichen zu wollen, indem Krankenkassen bis zu zehn Prozent ihrer liquiden Mittel in Aktienspekulationen stecken dürfen, toppt den ganzen Irrsinn, den wir auf der Finanzierungsseite der Krankenkassen machen, noch ein weiteres Mal.
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