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GESUNDHEITSPOLITISCHER BRIEF
Wöchentlicher Nachrichtenüberblick zur deutschen Gesundheitspolitik
GPB 42.KW 2016; Montag, 24. Oktober 2016
Ist der Apotheker ein Händler? Ist die Apotheke ein Laden? Ist das Arzneimittel ein Konsumgut? Alle drei Fragen scheint der Europäische Gerichtshof mit JA zu beantworten, und dreimal liegt er damit krass daneben. Ursache für diese komplette Fehleinschätzung ist offensichtlich, dass vielfach – und leider eben auch beim EuGH – die an dieser Stelle bereits angesprochene Unterscheidung zwischen Konsum- und Gesundheitswirtschaft nicht getroffen wird. Ähnlich wie beim DRG-System liegen dann sämtlichen Entscheidungen zur gesundheitlichen Versorgung grundsätzlich falsche Parameter zugrunde – die dann eben auch das absurde EuGH-Urteil der letzten Woche zu Folge haben.
Möglich wird eine solche Weltsicht augenscheinlich immer dann, wenn man sich sämtliche gesellschaftliche Prozesse als Reflexe auf eine alles durchdringende Markt- und Warenwirtschaft vorstellt. Nur: Die Welt ist glücklicherweise so nicht organisiert. (Noch nicht, wie man vielleicht einschränkend anmerken muss.) Denn besonders im Gesundheitswesen, aber auch in anderen Bereichen der unmittelbaren Daseinsvorsorge, stehen an zahlreichen Stellen Aspekte im Vordergrund, die sich reinen Marktmechanismen entziehen müssen, um angemessen wirksam werden zu können. Dazu gehören beispielsweise auch Aspekte der Therapiesicherheit, der Compliance, der Arzt/Patienten-Kommunikation (die im aktuellen Fall durchaus auch auf Apotheker ausgedehnt werden kann).
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